Wahlvorschlag von Max Planck für den preußischen Kultusminister August von Trott zu Solz zum Ehrenmitglied der Preußischen Akademie der Wissenschaften

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Berlin, 21. Januar 1914

Anläßlich der nahe bevorstehenden Einweihungsfeier des neuen Gebäudes der Akademie halten es die unterzeichneten Sekretare für geboten, der Akademie den Erlaß einer besonderen, in das Festprogramm aufzunehmende Kundgebung vorzuschlagen, durch welche die Akademie der königlichen Staatsregierung ihre Anerkennung und ihren Dank für die ihr bei vielen Anlässen bereitwillig zugesagte und gewährte Unterstützung in ihren Bestrebungen zum Ausdruck bringt. Als angemessenste Form hierfür beantragen sie die Erwählung des vorgeordneten Ministers, Herrn Dr. von Trott zu Solz, zum Ehrenmitglied, einmal mit Rücksicht auf seine Stellung an der Spitze des Ministeriums, welchem alle wissenschaftlichen Anstalten des Staates unterstehen, hauptsächlich aber wegen der persönlichen Verdienste, welche sich der Genannte in seiner nun bald 5jährigen Amtstätigkeit sowohl um die Wissenschaft überhaupt als auch insbesondere um unsere Akademie erworben hat.
In der Begründung unseres Antrages glauben wir uns kurz fassen zu dürfen.
August v. Trott zu Solz wurde geboren am 29. Dezbr. 1855 zu Imshausen als Sohn des Kurhessischen Legationsrates Werner v. Trott zu Solz. Er war Regierungsassessor in Oppeln, alsdann Landrat in Höchst a. M. und Marburg, Vortragender Rat im Ministerium des Innern, wurde 1898 Regierungspräsident in Koblenz, 1899 Regierungspräsident in Kassel, 1905 Oberpräsident von Brandenburg, und 1909 Kultusminister. Die Universitäten Berlin, Breslau und Kiel haben ihn zum theologischen, juristischen und staatswissenschaftlichen Ehrendoktor ernannt.
Von seinen besonderen Verdiensten um die Akademie seien, abgesehen von denen um die Herstellung und Einrichtung des Neubaues der Akademie, hervorgehoben seine tatkräftige Mitwirkung bei der Schaffung der neuen Mitgliederstellen in beiden Klassen, sowie bei der Förderung und Mehrung des Instituts der wissenschaftlichen Beamten, seine stete Bereitwilligkeit zur Unterstützung der wissenschaftlichen Unternehmungen der Akademie und die wirksame Vertretung ihrer Interessen gegenüber dem Finanzministerium, endlich sein persönliches Wohlwollen im Verkehr mit der Akademie und ihren einzelnen Mitgliedern.
Aus den angeführten Gründen glauben wir daher die Forderung der Statuten, daß zur Ehrenmitgliedschaft solche Persönlichkeiten zuzulassen sind, welche geeignet erscheinen, ihr Interesse für wissenschaftliche Forschungen durch Förderung der Bestrebungen der Akademie zu betätigen, in dem vorliegenden Falle vollauf als erfüllt ansehen zu dürfen.

Planck
Waldeyer
Quelle
Archiv der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften
Bestand Preußische Akademie der Wissenschaften, II-III-135, Bl. 106-107
behändigte Reinschrift, egh., mitunterzeichnet von W. Waldeyer