|
|
Mitteilung des Kultusministeriums vom 28. Juni 1912 an die Akademie über die erfolgte Bestätigung der Wahl Max Plancks zum beständigen Akademiesekretar | zum Inhaltsverzeichnis
vorheriges | nächstes Dokument |
Text | 237 |
II-III-35, Bl. 237 | ← blättern → | PDFWord |
Berlin, 28. Juni 1912
Der Minister
der geistlichen und Unterrichts-Angelegenheiten Auf den Bericht vom 28. Mai des Jahres-J(ournal) 355
Seine Majestät der Kaiser und König haben durch Allerhöchsten Erlaß vom 19. Juni des Jahres die auf den ordentlichen Professor in der Philosophischen Fakultät der Königlichen Friedrich-Wilhelms-Universität in Berlin Geheimen Regierungsrat Dr. Planck gefallene Wahl zum beständigen Sekretar der Akademie der Wissenschaften zu bestätigen geruht.
Die Universitätskasse ist wegen Zahlung des Sekretargehalts1 und der Schreibmaterialien-Entschädigung an den geheimen Regierungsrat Professor Dr. Planck vom 1. Juli des Jahres ab mit Anweisung versehen.
In Vertretung
von Chappuis
Eingangs- und Weiterleitungsvermerk von G. Roethe, vorsitzender Sekretar: zunächst sofort an Herrn Planck zur Kenntnisnahme, dann ans Plenum. Daselbst vorgelegt 11.7.12. Prot. Nr. 1; urschriftlich vom Büroleiter der Akademie, O. Köhnke, an Max Planck mit der Mitteilung weitergeleitet: Herrn Geheimrat Planck mit der Bitte ergebenst übersandt, den Erlaß dem Boten wieder mitzugeben oder ihn tunlichst bald an das Bureau der Akademie zurückzusenden. 1.7.12 Köhnke; egh. Sichtvermerk von M. Planck: 1/7/12 Gel(esen) Planck
1 Das Jahresgehalt eines Akademiesekretars belief sich auf 1.800 Mark. Daneben erhielt M. Planck als ordentliches Mitglied ein weiteres Jahresgehalt von 900 Mark.
| ||
Quelle Archiv der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften Bestand Preußische Akademie der Wissenschaften, II-III-35, Bl. 237 behändigte Ausfertigung |